Psychotherapie nach § 35a SGB VIII
"Kinder und Jugendliche, die seelisch behindert oder von einer solchen Behinderung bedroht sind, haben Anspruch auf Eingliederungshilfe. Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall in ambulanter Form (...) geleistet."
"Ist gleichzeitig Hilfe zur Erziehung zu leisten, so sollen Einrichtungen, Dienste und Personen in Anspruch genommen werden, die geeignet sind, sowohl die Aufgaben der Eingliederungshilfe zu erfüllen als auch den erzieherischen Bedarf zu decken."
- Die vom Spinnnennetz-Institut angebotene psychotherapeutische Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ist phasenbezogen und orientiert am Bedarf des Einzelfalls.
- Sie gliedert sich in eine diagnostische und analytische Phase (ca. 6-8 Wochen), eine Arbeitsphase (½ bis 1 Jahr) und eine Konsolidierungsphase (½ bis 1 Jahr).
- Nach der therapeutischen Initialphase, in der die sogenannte Aufgabenzentrierung zum Einsatz kommt, gehen wir möglichst genau den Aufgaben und Kapazitäten des Kindes/Jugendlichen entlang.
- Wir arbeiten im Verlauf mit verschiedenen therapeutischen (systemisch, gesprächspsychotherapeutisch, verhaltenstherapeutisch, analytisch, schematherapeutisch, mit Elementen aus der dialektisch-behavioralen Therapie u.a.) Mitteln, Entspannungsverfahren oder Wahrnehmungs-, Achtsamkeitsschulung, und machen die Blockaden so dem Verstehen zugänglich, damit die Kinder/Jugendlichen im Verlauf die Möglichkeit haben, sich für andere Wege als „bekannte, eingefahrene“ zu entscheiden. In diesem Sinne ist unsere Arbeit ressourcenorientiert an Familie und deren Umwelt.