Sozialpädagogische Familienhilfe § 27/31 SGB VIII

Die sozialpädagogische Familienhilfe nach §27/31 SGB VIII bietet Familien/Lebensgemeinschaften eine intensive Betreuung und Begleitung bei Erziehungs-, Beziehungs-, sozialen und materiellen Schwierigkeiten, bei der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen.

  • Ziel ist die Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern/Personensorgeberechtigten zur selbständigen Erfüllung ihrer Erziehungsaufgaben, die Aktivierung der Selbsthilfekräfte, die Stärkung der Selbsthilfekompetenzen der Familie und der individuellen Problemlösepotentiale.
  • Die Hilfe orientiert sich an den individuellen emotionalen, kognitiven und sozialen Ressourcen der Eltern, Kinder/Jugendlichen, und versucht diese weiterzuentwickeln. Zusammen mit der Familie wollen wir Probleme in lösbare Aufgaben umwandeln, Selbständigkeit und Übernahme von Verantwortung fördern.
  • In akuten Krisen bietet das Spinnennetz-Institut auch die Möglichkeit der Unterbringung eines Kindes/Jugendlichen in therapeutisch begleitete Erziehungsstellen, oder die Verselbständigung in einer Wohngemeinschaft und/oder eigenen Wohnung.